Aus aktuellem Anlass schreibe ich über das Thema Social Media und das Impressum. Hintergrund ist eine „Abmahnwelle auf Instagram“. Gleichzeitig beschäftigt sich die Justizministerin Barley mit der „Abmahnindustrie“.
Der Reihe nach.
Hinweis für Dich: Bevor wir uns gleich dem Thema Social Media und das Impressum auf Deinen geschäftlichen Social-Media-Accounts widmen folgender Hinweis: Dieser Artikel ist und ersetzt keine Rechtsberatung. Die darf nur ein Jurist oder eine Juristin ausführen aufgrund gesetzlicher Restriktionen.
Die Impressumspflicht: Ihre Bedeutung
Wenn Du denkst, dass die Impressumspflicht eine moderne Erscheinung ist, dann irrst Du Dich. Wikipedia verweist auf die Impressumspflicht im Buchwesen seit dem Heiligen Römischen Reich; konkret seit dem Jahre 1530 [1].
Wie die Bezeichnung – Impressumspflicht – klar zeigt, existiert hier eine Pflicht. Dieser müssen wir nachgehen, wenn wir mir dem Gesetz kein Ärger wollen.
Demzufolge basiert die Impressumspflicht aufgrund von gesetzlichen Restriktionen. Deshalb müssen in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen Unternehmen ein Impressum führen [1]. Zu beachten ist laut Wikipedia, dass man bei Veröffentlichungen im World Wide Web von Anbieterkennzeichnung spricht [1].
Grundlagen für die Impressumspflicht sind:
- das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- das Telemediengesetz,
- die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.
Soweit die Basis für die Impressumspflicht, die auch für die Corporate-Social-Media-Accounts verpflichtend sind.
Was bedeutet dies?
Sobald Du in Social Media auf zum Beispiel Facebook, Instagram, Twitter, Pinterest ein Account für Dein Unternehmen einrichtest und für Deine Fans öffentlich zugänglich einstellst, musst Du ein Impressum zur Verfügung stellen.
Knifflig wird diese Aufgabe, wenn eine Social-Media-Plattform dafür kein konkretes Eingabefeld zur Verfügung stellt. Unabhängig davon muss das Gesetz eingehalten werden. Demzufolge musst Du eine „kreative Lösung“ finden. Ansonsten spielst Du mit dem Feuer. Die Folge ist eine Abmahnung wie sie aktuell für Instagram-Accounts erfolgen [2].
Social Media und das Impressum auf Instagram
Instagram ist aktuell eine solche Social-Media-Plattform, wo wir als Unternehmen kein Eingabefeld für das vorgeschriebene Impressum vorfinden.
Was nun?
Die Frage ist berechtigt. Aktuell empfehlen einige Juristen den Link zum Impressum in die Instagram-Bio einzufügen [2]. So sieht dies bei dem Instagram-Business-Account von webpixelkonsum aktuell aus:
Social Media und das Impressum auf Twitter
Wie auf Instagram gilt das selbe Vorgehen auf Twitter. Aktuell findet sich bei Twitter im Twitter-Profil kein Extra-Eingabefeld für das geforderte Impressum. Daher müssen wir als Unternehmen den eindeutigen Link zum Impressum in die Twitter-Bio schreiben. Wie dies am Ende aussieht, zeigt Dir jenes Beispiel: Twitter-Account von webpixelkonsum.
Social Media und das Impressum auf Facebook
Während Instagram und Twitter lediglich Notlösungen anbietet, findet sich auf Facebook eine klarere Lösung. Wenn Du eine Facebook Seite betreust, dann kannst Du unter dem Tab – Info – den Link Impressum eintragen.
Die „Abmahnindustrie“ bekommt Gegenwind von Justizministerin Barley
Erstaunt bin ich über diese Nachricht: „Justizministerin Barley will „Abmahnindustrie“ mit einem neuen Gesetz stoppen“ [3]. Angeblich wäre die DSGVO die Ursache für diese Entwicklung. Aufgrund einer eigenen Abmahnung erfuhr ich, dass dafür der Gesetzgeber schon länger die einfache Möglichkeit besitzt.
Unabhängig davon gilt weiterhin, dass ein fehlendes Impressum bei Social-Media-Accounts von Unternehmen abgemahnt werden kann.
Fazit für: Social Media und das Impressum: Achte darauf!
Wenn Du als Unternehmen aktiv in Social Media bist, dann unterliegst Du der Impressumspflicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Social-Media-Plattform Facebook, Instagram, WhatsApp Business oder Twitter oder Pinterest oder … heißt.
Eine Abmahnung fliegt ins Haus: Was nun?
Manchmal passiert es doch. Unverhofft fliegt eine Abmahnung ins Haus. Dies bedeutet kein Weltuntergang. Daher hole zuerst kurz kräftig Luft. Anschließend gehe umgehend zu einem Anwalt oder einer Anwältin Deines Vertrauens. Gemeinsam klärt ihr die folgenden notwendigen Schritte.
Solltest Du zum Beispiel eine Instagram-Abmahnung erhalten, empfehle ich Dir diesen Artikel zu lesen: „Instagram-Abmahnung – Und nun?“[4]. Er liefert Dir reichlich Informationen. Dennoch gilt die obige Empfehlung.
Wie löst Du das Thema Social Media und das Impressum für Dein Unternehmen? Schreibe mir Deine Erfahrung und Meinung unten gleich als Kommentar für den Austausch!
Quellenangaben
Für die folgenden Quellenangaben gilt der Stand vom 11. Mai 2021:
[1] Impressumspflicht
[2] Abmahnwelle auf Instagram sorgt für Panik: Kanzlei bittet wegen fehlender Impressen zur Kasse
[3] Justizministerin Barley will „Abmahnindustrie“ mit einem neuen Gesetz stoppen
[4] Instagram-Abmahnung – Und nun?